ZUKUNFT LEBEN LERNEN
Derzeit befinden sich neue Erlasse zu den Themen Hausaufgaben und schriftliche Arbeiten im Anhörungsverfahren:
Beide Erlassentwürfe sind zu finden unter www.mk.niedersachsen.de , dann Aktuelles => Aktuelle Erlasse und Anhörungsverfahren => Anhörungsverfahren „Hausaufgaben“ und „Schriftliche Arbeiten“
Kurz von mir kommentiert:
Anhörungsverfahren Hausaufgabenerlass: Die Verbesserung liegt im täglich erlaubten Pensum (Primar max. 30 Minuten, Sek I eine Stunde, Sek II zwei Stunden) und der Anpassung der Wochenend-Regelung (keine HA von Freitag auf Montag). Der Schulvorstand kann über eine eigene und schulinterne Regelung entscheiden (Ausnutzung der eigenverantwortlichen Entscheidungsspielräume), allerdings über keine Verschlechterung! Eine schulinterne Regelung muss sich an den Rahmen des Hausaufgabenerlasses halten.
Anhörungsverfahren schriftliche Arbeiten: Das Wichtige ist hier die Klarstellung der Wochenregelung, Kalenderwoche statt „Woche“. Damit soll unnötige Belastung von Schülern vermieden werden, alle denkbaren Fälle deckt aber diese Formulierung auch nicht ab. Eindeutig ist jetzt allerdings die Regelung für Nachschreiber, deren Arbeit als eine der drei erlaubten pro Woche/Kalenderwoche zählt.
Kay ten Doornkaat im Januar 2012