Was muss ich machen, wenn ich ein Jahr wiederholen will (muss)? 
Wenn du in der Qualifikationsphase bist, wirst du nicht mehr versetzt - bis zur Zulassung zur Abiturprüfung am Ende des Jahrgangs 12.
Wenn es mit den Zensuren nicht klappt und du den Jahrgang 10 nicht wiederholt hast, gibt es für dich die folgenden Möglichkeiten - jedoch nur zum Halbjahres- oder Schuljahreswechsel.
Am Ende des 1.
Halbjahres können deine Eltern dich in den 10. Jahrgang zurücktreten
lassen. Dann kannst du deine Lerndefizite in einem halben Jahr aufarbeiten
und im nächsten Schuljahr erneut den Jahrgang 11 besuchen. Du nimmst
wie die anderen Zehntklässler am Wahlverfahren
teil und kannst alles neu wählen.
Am Ende des 1.
Halbjahres können deine Eltern der Schule mitteilen, dass du am Ende des
Schuljahres in den 11. Jahrgang zurücktreten wirst. Dann bleibst du im 2.
Halbjahr im Jahrgang 11, musst auch die Facharbeit schreiben und kannst
keine Lerndefizite aufarbeiten. Ob dies sinnvoll ist, müssen deine Eltern
entscheiden. Im nächsten Schuljahr wirst du erneut den Jahrgang 11
besuchen. Daher kannst du wie die Zehntklässler am Wahlverfahren
teilnehmen und kannst alles neu wählen.
Am Ende des 2.
Halbjahres können deine Eltern der Schule mitteilen, dass du in den 11.
Jahrgang zurücktreten wirst. Dann kannst keine Lerndefizite aus dem
Jahrgang 10 aufarbeiten. Im nächsten Schuljahr wirst du erneut den Jahrgang
11 besuchen. Da das Wahlverfahren schon gelaufen ist, werden wir versuchen, dich in die Kurse einzubauen. Neue
Kurse speziell für dich wird es jedoch nicht geben.
Am Ende des 3.
Halbjahres können deine Eltern der Schule mitteilen, dass du in den 11.
Jahrgang zurücktreten wirst. Im nächsten Halbjahr wirst du erneut den
Jahrgang 11 (2. Halbjahr) besuchen. Du kannst die Fächer auf erhöhtem
Anforderungsniveau, Fremdsprache und Naturwissenschaft nicht ändern. P4 und
P5 darfst du nur aus den Fächern wählen, die du im 1. Halbjahr hattest.
Wenn du nicht zur Abiturprüfung zugelassen wirst, kannst du den Jahrgang 12 wiederholen. Du kannst die Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau, Fremdsprache und Naturwissenschaft nicht ändern. P4 und P5 darfst du nur aus den Fächern wählen, die du im Jahrgang 11 hattest.
Wiederholen darf man nur ein Mal und nur wenn der Jahrgang 10 nicht zweimal besucht wurde. Wer's nicht glaubt, liest § 13 und § 3.
Wenn du 18 Jahre alt bist, dann darfst du selbst entscheiden. Für die Mitteilung an die Schule nehmen deine Eltern und du das richtige Formular.