Beschlüsse
der Gesamtkonferenz des
Leistungsverweigerung durch
Nichtteilnahme am Unterricht (Qualifikationsphase) (Beschluss vom 02.07.2012,
aufgehoben durch Beschluss vom 04.06.2013)
Die
Nichtteilnahme am Unterricht aus selbst zu vertretenden Gründen, ohne dass eine
Beurlaubung vorliegt, ist eine Verweigerung der in diesem Unterricht zu
erbringenden Leistungen.
Eine
Leistungsverweigerung liegt vor, wenn in der auf das Fehlen folgenden
Unterrichtsveranstaltung weder
Die
Verweigerung von Leistungen wird mit 0 Punkten bewertet. Dies gilt auch für
Klausuren. Nr. 7.14 und Nr. 7.15 EB-VO-GO werden nicht bei
Leistungsverweigerung angewendet.
Die
Nichtbewertung eines Schülers nach § 7 (4) VO-GO und die erforderliche
Mitteilung an Schüler (Nr. 7.13 EB-VO-GO) erfolgen nur noch, wenn ein Schüler
dem Unterricht vollständig fern bleibt.
Für den
Beurteilungsbereich Mitarbeit im Unterricht (§ 7 (3) VO-GO) bieten sich
insbesondere folgende Modelle an:
Individuelle, erfolgsorientierte
Förderung in der Qualifikationsphase (Beschluss vom 02.07.2012,
Die Ziffern 1, 2 und 4 aufgehoben durch Beschluss vom 04.06.2013)
Zunehmend
mehr Schüler haben in den Jahrgängen 11 und 12 Probleme, die Leistungsanforderungen
zu erfüllen. Da die Anforderungen extern festgelegt sind (curriculare Vorgaben,
Prüfungsanforderungen und Aufgabenstellungen in der Abiturprüfung), erfordert
insbesondere diese Situation das Akzeptieren der eigenen Verantwortung für den
Lernprozess durch den Schüler und seine Sorgeberechtigten.
Die Schule
wird die Schüler und ihre Sorgeberechtigten bei der Wahrnehmung ihrer
Verantwortung durch folgende, über den Unterricht hinausgehende, Maßnahmen
unterstützen.
Diese
Maßnahmen ersetzen nicht die eigene Verantwortung der Schüler für den Erfolg
ihres Lernprozesses, sondern sollen sie unterstützen, ihre Verantwortung
wahrzunehmen. Derjenige der lernt, ist für seinen Erfolg oder Misserfolg
verantwortlich.
Kurswahl für die Qualifikationsphase
(Beschluss vom 29.03.2006)
1. Der Beschluss der Gesamtkonferenz vom 11.03.1987 zum Verfahren bei der
Leistungskurswahl wird aufgehoben.
2. Vorwahlen und Wahlen für die Qualifikationsphase, die zeitlich vor den
Fachkonferenzen zur Unterrichtsverteilung erfolgen, werden ohne
Lehrerzuweisungen durchgeführt.
Kürzungen in der Qualifikationsphase (Beschluss vom 29.03.2006 geändert am 16.01.2007)
Unterrichtskürzungen
werden nach folgender Prioritätenliste bis zu der zur Verfügung stehenden
Anzahl an Lehrerstunden durchgeführt:
1. vierstündige Fächer ohne Prüfungsfachschüler (P4, P5) auf 3 Stunden,
2. zweistündige Fächer (ohne Sport und Seminarfach) auf eine Stunde,
3. Sportkurse auf eine Stunde,
4. Seminarfach auf eine Stunde,
5. Verhinderung der Belegung von zweistündigen Ergänzungsfächern, die nur
zwei Halbjahre belegt werden müssen (Kunst, Musik, Darstellendes Spiel,
Geschichte, Politik) durch Angabe nur zweier Kursthemen in jedem Schuljahr.
Qualifikationsphase der gymnasialen
Oberstufe ab Schuljahr 2006/2007 (Beschluss vom 13.06.2005)
1. Die Qualifikationsphase wird als reines Kurssystem geführt, in
dem jeder Schüler seine Fächer aus dem Angebot der Schule so wählt, dass er die
Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen erfüllt. Die Wahl der beiden Fächer
eines Schwerpunktes und der weiteren Prüfungsfächer erfolgt individuell durch
die Schüler unter Beachtung der Vorschriften in den Verordnungen. Die
Kurseinteilung erfolgt nur nach der Fachwahl der Schüler, nicht nach der Wahl
der Schwerpunkte.
2. Es soll mit dem
Gymnasium am Treckfahrtstief und den Fachgymnasien kooperiert werden.
3. Es werden
angeboten
· als Fächer mit erhöhtem
Anforderungsniveau (P1, P2, P3): Deutsch, Englisch, Französisch (als
fortgeführte Fremdsprache), Latein (als fortgeführte Fremdsprache), Kunst,
Musik, Politik/Wirtschaft, Geschichte, Erdkunde, Religion, Mathematik, Physik,
Chemie, Biologie,
· als vierstündige Fächer
(P4, P5, Kernfächer, Fremdsprachen und Naturwissenschaften als Ergänzungsfächer):
Deutsch, Englisch, Französisch, Latein, Spanisch (als neue Fremdsprache), Kunst
(als P4/P5-Fach), Musik (als P4/P5-Fach), Politik/Wirtschaft (als P4/P5-Fach),
Geschichte (als P4/P5-Fach), Erdkunde (als P4/P5-Fach), Pädagogik (als
P4/P5-Fach), Wirtschaftslehre (als P4/P5-Fach), Religion (als P4/P5-Fach),
Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Informatik (als P4/P5-Fach),
· als zweistündige Fächer
(Ergänzungs- und Wahlfächer, die nicht Prüfungsfächer sind): Kunst, Musik,
Darstellendes Spiel, Politik/Wirtschaft, Geschichte, Erdkunde, Rechtskunde,
Philosophie(**), Pädagogik, Wirtschaftslehre, Religion, Werte und Normen,
Informatik, Sport (Praxis), Sport-Theorie (als P5-Fach).
Zusätzlich können Fächer der Kooperations-Schulen
angeboten werden.
4. Bei der Einrichtung eines Kurses soll die
Teilnehmerzahl nicht zu weit unter oder über der von der Schule einzuhaltenden
durchschnittlichen Kursgröße liegen. Wird ein Kurs, der für einen Schwerpunkt
erforderlich ist, nicht durchgeführt, so ist der Schwerpunkt nicht eingerichtet.
5. Die Kurswahl wird getrennt für
· die Fächer mit erhöhtem
Anspruchsniveau (P1, P2, P3) in drei H-Leisten,
· die vierstündigen Fächer
(P4, P5, Kernfächer, Fremdsprachen und Naturwissenschaften als
Ergänzungsfächer) in den vier V-Leisten,
· die zweistündigen Fächer
(Ergänzungsfächer, die nicht Prüfungsfächer sind) in vier Z‑Leisten sowie
die restlichen N-Leisten für Sport (Praxis)
durchgeführt.
6. Die Wahl der Fächer mit erhöhtem
Anspruchsniveau und der vierstündigen Fächer erfolgt für beide Schuljahre. Im
gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt ist die weitere
Fremdsprache/Naturwissenschaft im ersten Jahr zu belegen. Schüler, die nur drei
V-Kurse belegen müssen, dürfen einen vierten V-Kurs wählen, auch wenn das Fach
nicht Prüfungsfach ist.
7. Das Seminarfach wird von dem Fachlehrer des
Kurses in einer festgelegten H-Leiste für alle Schüler seines Kurses in einer
zusätzlichen Z-Leiste durchgeführt. Die Facharbeit kann von den Schülern in
verschiedenen Halbjahren geschrieben werden. Arbeitsergebnisse aus dem
Seminarfach sollen auch in den Unterricht des Fachs der H-Leiste einbezogen
werden.
8. Tutor ist der Fachlehrer des H-Kurses, dem
das Seminarfachs zugeordnet ist.
9. In den V-Leisten werden 3 Klausuren im
Schuljahr geschrieben. In den Z-Leisten wird je Halbjahr eine Klausur
geschrieben. Die Klausur unter Abiturbedingungen ist die 2. Klausur im 3.
Halbjahr. Im ersten Jahr sind alle Klausuren zweistündig (*). Im zweiten Jahr
sind - bis auf die Klausur unter Abiturbedingungen - die Klausuren der
H-Leisten zwei- bis vierstündig, alle anderen Klausuren zweistündig.
(*) Nach
einem Beschluss vom 16.01.2007 können die Fachgruppen die Dauer der Klausuren
in H-Leisten im ersten Jahr intern bestimmen. Dieser Beschluss ist durch die
Festlegung des Schulleiters vom 26.10.2009 aufgehoben. Danach ist die erste
Klausur der H-Leisten im zweiten Jahr vierstündig, alle anderen Klausuren – bis
auf die Klausur unter Abiturbedingungen – sind zweistündig.
(**) Nach
einem Beschluss vom 21.01.2007 wird Philosophie als zweistündiges Fach
angeboten (im Schuljahr 07/08 nur für die Jahrgänge 11 und 12).