Beschlüsse der Gesamtkonferenz des Johannes-Althusius-Gymnasiums zur Oberstufe

 

 

Leistungsverweigerung durch Nichtteilnahme am Unterricht (Qualifikationsphase) (Beschluss vom 02.07.2012, aufgehoben durch Beschluss vom 04.06.2013)

 

Die Nichtteilnahme am Unterricht aus selbst zu vertretenden Gründen, ohne dass eine Beurlaubung vorliegt, ist eine Verweigerung der in diesem Unterricht zu erbringenden Leistungen.

 

Eine Leistungsverweigerung liegt vor, wenn in der auf das Fehlen folgenden Unterrichtsveranstaltung weder

 

Die Verweigerung von Leistungen wird mit 0 Punkten bewertet. Dies gilt auch für Klausuren. Nr. 7.14 und Nr. 7.15 EB-VO-GO werden nicht bei Leistungsverweigerung angewendet.

 

Die Nichtbewertung eines Schülers nach § 7 (4) VO-GO und die erforderliche Mitteilung an Schüler (Nr. 7.13 EB-VO-GO) erfolgen nur noch, wenn ein Schüler dem Unterricht vollständig fern bleibt.

 

Für den Beurteilungsbereich Mitarbeit im Unterricht (§ 7 (3) VO-GO) bieten sich insbesondere folgende Modelle an:

 

 

Individuelle, erfolgsorientierte Förderung in der Qualifikationsphase (Beschluss vom 02.07.2012, Die Ziffern 1, 2 und 4 aufgehoben durch Beschluss vom 04.06.2013)

 

Zunehmend mehr Schüler haben in den Jahrgängen 11 und 12 Probleme, die Leistungs­anforderungen zu erfüllen. Da die Anforderungen extern festgelegt sind (curriculare Vorgaben, Prüfungsanforderungen und Aufgabenstellungen in der Abiturprüfung), erfordert insbesondere diese Situation das Akzeptieren der eigenen Verantwortung für den Lernprozess durch den Schüler und seine Sorgeberechtigten.

 

Die Schule wird die Schüler und ihre Sorgeberechtigten bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung durch folgende, über den Unterricht hinausgehende, Maßnahmen unterstützen.

 

  1. Klare Regeln im Bereich Unterrichtsteilnahme und Folgen von selbst zu vertretenden Versäumnissen für die Leistungsbewertung.
  2. Es werden Kurse „Texterstellung in ...“ mit einer Lehrerstunde (Unterrichtsverteilung) angeboten. Die Kurse finden montags und donnerstags ab 13:05 Uhr jeweils als halbe Unterrichtsstunde statt. Sie sind in vier Abschnitte aufgeteilt. Der erste Teil richtet sich vornehmlich an Schüler des Jahrgangs 12, der letzte an Schüler des Jahrgangs 11.
    Zielsetzung ist das eigenständige Formulieren von Fachtexten am Beispiel der Hausaufgaben mit der Zielsetzung, Klausuren erfolgreich schreiben zu können. Dazu werden von den Schülern bearbeitete Hausaufgaben (in elektronischer Form, ggf. als Grafik gescannt) mitgebracht, die dann im Kurs besprochen und verbessert werden.
    Fachlehrer melden Schüler, die Probleme haben, die Leistungsanforderungen zu erfüllen, den Tutoren. Die Tutoren entscheiden über die Teilnahme und informieren darüber die Sorgeberechtigten (Formular). Der Leiter des Texterstellungs-Kurses entscheidet auf Grund der Leistungsentwicklung des Schülers, ob die Teilnahme erfolgreich war. Die Teilnahme / Nichtteilnahme wird im Halbjahreszeugnis bescheinigt (Texterstellung in ...: erfolgreich teilgenommen / ohne Erfolg teilgenommen / nicht teilgenommen).
    Die Kurse sollen in den Fächern Deutsch, Englisch, Geschichte, Politik-Wirtschaft, Mathematik und Biologie eingerichtet werden.
  3. Die Fachlehrer, insbesondere die Tutoren, ermutigen die Schüler, eigenverantwortlich Arbeitsgruppen zu bilden. Solche Arbeitsgruppen dürfen, nach Anmeldung bei der für den Ganztagsbereich zuständigen Koordinatorin, einen Raum der Schule benutzen.
  4. Im Ganztagsbereich werden im Rahmen des Projekts „Schüler helfen Schülern“ auch Kurse für Schüler der Jahrgänge 11 und 12 von Schülern mit guten Bewertungen im entsprechenden Fach auf erhöhtem Anforderungsniveau angeboten.
  5. Die Fachlehrer informieren die Tutoren rechtzeitig über entstehende Leistungsprobleme. Falls erforderlich informieren und beraten die Tutoren die Sorgeberechtigten in einem Gespräch (nicht telefonisch). Das Gespräch (Information, Beratung, Folgerungen der Sorgeberechtigten) wird protokolliert (Formular), das Protokoll in der Schülerakte abgelegt. Die Tutoren werden in Bezug auf Anrechnungsstunden den Klassenlehrern gleichgestellt.

 

  1. Der Elternsprechtag im November wird für die Jahrgänge 11 und 12 geöffnet.

 

Diese Maßnahmen ersetzen nicht die eigene Verantwortung der Schüler für den Erfolg ihres Lernprozesses, sondern sollen sie unterstützen, ihre Verantwortung wahrzunehmen. Derjenige der lernt, ist für seinen Erfolg oder Misserfolg verantwortlich.

 

 

Kurswahl für die Qualifikationsphase (Beschluss vom 29.03.2006)

 

1. Der Beschluss der Gesamtkonferenz vom 11.03.1987 zum Verfahren bei der Leistungskurswahl wird aufgehoben.

2. Vorwahlen und Wahlen für die Qualifikationsphase, die zeitlich vor den Fachkonferenzen zur Unterrichtsverteilung erfolgen, werden ohne Lehrerzuweisungen durchgeführt.

 

 

Kürzungen in der Qualifikationsphase (Beschluss vom 29.03.2006 geändert am 16.01.2007)

 

Unterrichtskürzungen werden nach folgender Prioritätenliste bis zu der zur Verfügung stehenden Anzahl an Lehrerstunden durchgeführt:

1. vierstündige Fächer ohne Prüfungsfachschüler (P4, P5) auf 3 Stunden,

2. zweistündige Fächer (ohne Sport und Seminarfach) auf eine Stunde,

3. Sportkurse auf eine Stunde,

4. Seminarfach auf eine Stunde,

5. Verhinderung der Belegung von zweistündigen Ergänzungsfächern, die nur zwei Halbjahre belegt werden müssen (Kunst, Musik, Darstellendes Spiel, Geschichte, Politik) durch Angabe nur zweier Kursthemen in jedem Schuljahr.

 

 

Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe ab Schuljahr 2006/2007 (Beschluss vom 13.06.2005)

 

1.  Die Qualifikationsphase wird als reines Kurssystem geführt, in dem jeder Schüler seine Fächer aus dem Angebot der Schule so wählt, dass er die Belegungs- und Einbringungs­verpflichtungen erfüllt. Die Wahl der beiden Fächer eines Schwerpunktes und der weiteren Prüfungsfächer erfolgt individuell durch die Schüler unter Beachtung der Vorschriften in den Verordnungen. Die Kurseinteilung erfolgt nur nach der Fachwahl der Schüler, nicht nach der Wahl der Schwerpunkte.

2.  Es soll mit dem Gymnasium am Treckfahrtstief und den Fachgymnasien kooperiert werden.

3.  Es werden angeboten

· als Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau (P1, P2, P3): Deutsch, Englisch, Französisch (als fortgeführte Fremdsprache), Latein (als fortgeführte Fremdsprache), Kunst, Musik, Politik/Wirtschaft, Geschichte, Erdkunde, Religion, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie,

· als vierstündige Fächer (P4, P5, Kernfächer, Fremdsprachen und Naturwissenschaften als Ergänzungsfächer): Deutsch, Englisch, Französisch, Latein, Spanisch (als neue Fremdsprache), Kunst (als P4/P5-Fach), Musik (als P4/P5-Fach), Politik/Wirtschaft (als P4/P5-Fach), Geschichte (als P4/P5-Fach), Erdkunde (als P4/P5-Fach), Pädagogik (als P4/P5-Fach), Wirtschaftslehre (als P4/P5-Fach), Religion (als P4/P5-Fach), Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Informatik (als P4/P5-Fach),

· als zweistündige Fächer (Ergänzungs- und Wahlfächer, die nicht Prüfungsfächer sind): Kunst, Musik, Darstellendes Spiel, Politik/Wirtschaft, Geschichte, Erdkunde, Rechtskunde, Philosophie(**), Pädagogik, Wirtschaftslehre, Religion, Werte und Normen, Informatik, Sport (Praxis), Sport-Theorie (als P5-Fach).

Zusätzlich können Fächer der Kooperations-Schulen angeboten werden.

4.  Bei der Einrichtung eines Kurses soll die Teilnehmerzahl nicht zu weit unter oder über der von der Schule einzuhaltenden durchschnittlichen Kursgröße liegen. Wird ein Kurs, der für einen Schwerpunkt erforderlich ist, nicht durchgeführt, so ist der Schwerpunkt nicht eingerichtet.

5.  Die Kurswahl wird getrennt für

· die Fächer mit erhöhtem Anspruchsniveau (P1, P2, P3) in drei H-Leisten,

· die vierstündigen Fächer (P4, P5, Kernfächer, Fremdsprachen und Naturwissenschaften als Ergänzungsfächer) in den vier V-Leisten,

· die zweistündigen Fächer (Ergänzungsfächer, die nicht Prüfungsfächer sind) in vier Z‑Leisten sowie die restlichen N-Leisten für Sport (Praxis)

durchgeführt.

6.  Die Wahl der Fächer mit erhöhtem Anspruchsniveau und der vierstündigen Fächer erfolgt für beide Schuljahre. Im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt ist die weitere Fremdsprache/Naturwissenschaft im ersten Jahr zu belegen. Schüler, die nur drei V-Kurse belegen müssen, dürfen einen vierten V-Kurs wählen, auch wenn das Fach nicht Prüfungsfach ist.

7.  Das Seminarfach wird von dem Fachlehrer des Kurses in einer festgelegten H-Leiste für alle Schüler seines Kurses in einer zusätzlichen Z-Leiste durchgeführt. Die Facharbeit kann von den Schülern in verschiedenen Halbjahren geschrieben werden. Arbeitsergebnisse aus dem Seminarfach sollen auch in den Unterricht des Fachs der H-Leiste einbezogen werden.

8.  Tutor ist der Fachlehrer des H-Kurses, dem das Seminarfachs zugeordnet ist.

9.  In den V-Leisten werden 3 Klausuren im Schuljahr geschrieben. In den Z-Leisten wird je Halbjahr eine Klausur geschrieben. Die Klausur unter Abiturbedingungen ist die 2. Klausur im 3. Halbjahr. Im ersten Jahr sind alle Klausuren zweistündig (*). Im zweiten Jahr sind - bis auf die Klausur unter Abiturbedingungen - die Klausuren der H-Leisten zwei- bis vierstündig, alle anderen Klausuren zweistündig.

(*)        Nach einem Beschluss vom 16.01.2007 können die Fachgruppen die Dauer der Klausuren in H-Leisten im ersten Jahr intern bestimmen. Dieser Beschluss ist durch die Festlegung des Schulleiters vom 26.10.2009 aufgehoben. Danach ist die erste Klausur der H-Leisten im zweiten Jahr vierstündig, alle anderen Klausuren – bis auf die Klausur unter Abiturbedingungen – sind zweistündig.

(**)      Nach einem Beschluss vom 21.01.2007 wird Philosophie als zweistündiges Fach angeboten (im Schuljahr 07/08 nur für die Jahrgänge 11 und 12).