Fachhochschulreife
Schulischer Teil
15 Ergebnisse zweier aufeinander folgender Halbjahre der
Qualifikationsphase (je Fach maximal 2 Ergebnisse, themenverschieden, nicht 00 Punkte) |
4 Halbjahresergebnisse |
11 Halbjahresergebnisse |
95 - 285 Punkte - Durchschnittsnote 4,0 - 1,0 |
Unter den 15 Halbjahresergebnissen müssen sein: | Anzahl | ||
Prüfungsfach P1 |
|
||
Prüfungsfach P2 |
|
||
Prüfungsfach P3 |
|
||
Sofern nicht bereits als Prüfungsfach P1, P2 oder P3 eingebracht: |
|||
Deutsch |
|
||
eine Fremdsprache |
|
||
Geschichte oder Prüfungsfach aus Aufgabenfeld B |
|
||
Mathematik |
|
||
eine Naturwissenschaft |
|
Über den schulischen Teil der Fachhochschulreife wird eine Bescheinigung mit der Durchschnittsnote ausgestellt.
Berufsbezogener Teil
Mindestens einjähriges
berufsbezogenes Praktikum (unterschiedliche Arbeitsplätze, umfassender
Überblick über betriebliche Abläufe, umfassender Überblick über Inhalte
einer entsprechenden Berufsausbildung) oder eine erfolgreich abgeschlossene
Berufsausbildung oder Ableistung eines
einjährigen sozialen oder ökologischen Jahres, eines einjährigen Wehr- oder Zivildienstes oder
eines einjährigen Bundesfreiwilligendienstes.
Ein Praktikumsplan kann vor Beginn des Praktikums der Schule
vorgelegt und von ihr genehmigt werden. Nur dann ist die Anerkennung gesichert.
Zeugnis
Das Zeugnis wird danach von der Schule ausgestellt, die die Bescheinigung über den schulischen Teil ausgestellt hat. Die Durchschnittsnote entspricht der des schulischen Teils.
weitere Informationen |
Praktikum | Studienplan | FH-Reife-Rechner | ||
Verordnung | Erwerb FH-Reife (§ 1 (3)) |
schulischer Teil (§ 17) |
Zeugnis FH-Reife (§ 18) |
Einbringungs- verpflichtungen (Anlage 7) |
Durchschnitts- note (Anlage 9) |