Cybermobbing-Prävention durch die Polizei in Jg. 8 und 9

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Eine Polizei-Hauptkommissarin im Unterricht mit sehr viel Erfahrung und Wissen in Bezug auf Cybermobbing/-Kriminalität …, das konnte Jg. 8 vor drei Wochen erleben, Jg. 9 erlebt dies gerade in der laufenden Woche, und zwar jeweils für eine Doppelstunde.

Die Hauptkommissarin erläutert(e) dabei, was genau Cybermobbing ist und welche schlimmen Folgen sich daraus für die Betroffenen ergeben können (z.B. Rückzug, Depression, Rufschädigung, bis hin zum Suizid). Auch wenn es keinen eigenen Cybermobbing-Paragraphen gibt, haben die Polizei und die Staatsanwaltschaft viele rechtliche Grundlagen des Vorgehens gegen Cybermobber, und zwar über eine Fülle von Einzelparagraphen innerhalb des Strafgesetzbuches/StGB (üble Nachrede, Beleidigung, Körperverletzung > auch psychische Körperverletzung!, Verleumdung, Nachstellung, Erpressung, Nötigung, Erwerb/Besitz/Verbreitung pornographischer Schriften etc.) und z.T. auch über das Kunst-Urhebergesetz.

Der Vortrag wurde bzw. wird aufgelockert durch eine anonyme Mentimeter-Umfrage per Handy zum eigenen digitalen Umgang mit Bildern und anschließendem Austausch darüber, die Schilderung realer Fälle aus dem eigenen Polizeidienst und nützliche Tipps z.B. zum Stellen von Strafanzeigen und zum „guten“ und rechtlich korrekten Umgang mit Bildern im Internet.