Fahrradkontrollen durch die Polizei

Aktuelle Hinweise

Demnächst werden wieder Fahrradkontrollen im Bereich des JAG durch die Polizei vorgenommen.

Zunächst findet eine präventive, dann eine scharfe Kontrolle statt, bei der Bußgelder für Mängel entsprechend dem Bußgeldkatalog erhoben werden (z.B. 20€ für Lichtmangel).

Bei diesen Fahrradkontrollen wird auch und besonders auf Lichtmangel geachtet. Das Fahrrad muss insgesamt betriebs- und verkehrssicher sein.

Polizei, Verkehrswacht und ADAC empfehlen zudem für Radfahrer Reflektoren an der Kleidung (lose, fest vernäht) und das Tragen bunter statt dunkler Kleidung. Beides trägt nicht unwesentlich zur besseren Sichtbarkeit im Straßenverkehr und damit zur Verkehrs-sicherheit bei („besser sehen und besser gesehen werden“), zumal in der „dunklen“ Jahreszeit.

Unabhängig von den Fahrradkontrollen gilt: Es geht um eure Sicherheit im Straßenverkehr und um die der anderen. Überprüft eure Fahrräder daher bitte sehr zeitnah auf Betriebs- und Verkehrssicherheit (inkl. Lichtmangel).

 

Claudia Büttner

(Fachobfrau Mobilitätserziehung)