Rückgabe Mensachip

Wichtige Hinweise für Abgänger zur Erstattung des Restguthabens und Pfandes des Mensachips.

Alle Abgänger legen ihren Mensachip in einen Umschlag zusammen mit einem Zettel mit dem eigenen Namen sowie eine Bankverbindung, auf die das Restguthaben sowie das Pfand überwiesen werden sollen, im Sekretariat ab. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Das Restguthaben verfällt 6 Monate nach dem Verlassen der Schule.