Mitglieder des Schulvorstandes
Der Schulvorstand des JAG setzt entsprechend der Größe der Schule aus dem Schulleiter, Herrn Damm, sieben gewählten Lehrervertretern sowie jeweils vier gewählten Eltern- und Schülervertretern zusammen. Wer dies im aktuellen Schuljahr ist, lässt sich dem Organigramm entnehmen.
Aufgaben des Schulvorstandes
Die Abgrenzung der Aufgaben des Schulvorstandes von den Kompetenzen der Schulleitung und der Gesamtkonferenz ist dem hier zu findenen Paragraphen des Schulgesetzes zu entnehmen.
Geschäftsordnung des Schulvorstandes
Die gültige Geschäftsordnung des Schulvorstandes findet sich hier zum Nachlesen.
Termin und Tagesordnung der nächsten Sitzung
Den Termin für die nächste Sitzung findet man im öffentlichen Terminkalender.
Wichtige Beschlüsse des Schulvorstandes aus vergangenen Sitzungen
Fahrtenkonzept
Schulfahrten werden so geplant und durchgeführt, dass sie inhaltlich mit den Leitsätzen und Leitzielen des Schulprogramms übereinstimmen. Es ist selbstverständlich, dass Schulfahrten Schulveranstaltungen sind, mit denen definierte Bildungs- und Erziehungsziele verfolgt werden. Es gilt der Erlass „Schulfahrten“, RdErl. d. MK v. 1.11.2015 - 26 - 82 021 (SVBl. 11/2015 S. 542), geändert durch RdErl. vom 1.11.2017 (SVBl. Nr.11/2017 S. 628) - VORIS 22410
Darüber hinaus gelten folgende Regelungen:
1. Grundsätze
Schulfahrten und Fahrten zu außerschulischen Lernorten während der Unterrichtszeiten werden in der Regel nur im Klassenverband durchgeführt.
Fahrten zu außerschulischen Lernorten von Klassen, die klassenübergreifend in Leisten unterrichtet werden, sollen zeitgleich erfolgen.
Schüleraustauschfahrten ins Ausland* werden klassenübergreifend und ggf. auch jahrgangsübergreifend durchgeführt. In Teilen finden sie auch während der unterrichtsfreien Zeit statt.
Die Fahrten der Jahrgänge 5 bis 11 sollen nicht parallel zum Praktikum, den Projektwochen, der Berlinfahrt und der Fahrtenwoche der Qualifikationsphase stattfinden.
2. Schulfahrten in den Jahrgängen 5 - 10
Die jeweiligen Klassenlehrer(innen) eines Doppeljahrgangs einigen sich in Absprache mit dem zuständigen Koordinator zu Beginn des Schuljahres auf gemeinsame Termine der Schulfahrten. Es soll pro Schuljahr jeweils ein Fahrtenkorridor für die Jahrgänge 6 bis 10 eingerichtet werden.
In den Doppeljahrgängen 5/6 sowie 7/8 und 9/10 können jeweils bis zu 6 Unterrichtstage für Schulfahrten in Anspruch genommen werden.
Jeweils zu Beginn der Jahrgänge 5, 7 und 9 werden die Art der Fahrt(en), Ziele und die Terminplanung mit den Erziehungsberechtigten abgesprochen. Der/Die zuständige Koordinator/in wirkt bei der Planung beratend mit. Er/ Sie berät im Hinblick auf Elternbriefe, Absicherung in Gesundheitsfragen, mögliche Versicherungen etc.
Für den Doppeljahrgang 9/10 gilt:
In Jahrgang 9 findet keine Fahrt statt.
Im Jahrgang 10 wird für alle Klassen eine gemeinsame Fahrt nach Berlin durchgeführt.
3. Schulfahrten in der Einführungs- und Qualifikationsphase
In der Einführungsphase wird wegen des Betriebspraktikums keine Fahrt durchgeführt.
Im Jahrgang 12 findet eine kursgebundene Schulfahrt im Rahmen einer Fahrtenwoche* statt. Die Fahrt ist an den L1-Kurs gebunden und wird im Rahmen des Seminarfachs vor- und nachbereitet.
Schüler und Schülerinnen, die ihren L1-Kurs nicht an ihrer Stammschule besuchen, wählen, ob sie an der Kursfahrt dieses L1-Kurses teilnehmen oder – das Einverständnis der Fahrtleitung vorausgesetzt - an einer derjenigen Kursfahrten, die an ihrer Stammschule angeboten werden. Die Entscheidung ist bis zu den Herbstferien zu treffen.
4. Sonstige Fahrten
Im Doppeljahrgang 7/8 finden die Fahrten der Fachgruppen Erdkunde (Klimahaus, Jg.7) und Biologie (Waldjugendspiele, Jg.7) statt. Für weitere Fahrten bzw. Fahrten zu außerschulischen Lernorten stehen dem Jahrgang 7/8 zwei weitere Schultage zu.
Den Doppeljahrgängen 5/6 und 9/10 stehen für Fahrten zu außerschulischen Lernorten vier, dem Jahrgang 11 (Einführungsphase) zwei weitere Schultage zu.
Die Koordinierung muss über die jeweiligen Klassenlehrer/innen erfolgen.
Über Ausnahmen von dieser Regelung entscheidet der Schulleiter.
Für Schüleraustauschfahrten ins Ausland stehen zusätzliche Tage zur Verfügung.
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* Hinweis zu Fahrten ins Ausland: Bei Auslandsfahrten ist die A1-Bescheinigung vorzulegen.
Medienkonzept
„Die Vermittlung informationstechnischer und medialer Grundbildung am Johannes-Althusius-Gymnasium soll dezentral erfolgen. Der Kompetenzerwerb der Schülerinnen und Schüler in diesem Bereich ist integraler Bestandteil der einzelnen Fachcurricula.
Die konkreten Ausbildungsinhalte der verschiedenen Fächer und Jahrgänge werden in einem Medienkonzept der Schule zusammengefasst und dokumentiert. Zu diesem Medienkonzept gehört neben den mit den Fachinhalten vermittelten Kompetenzen auch die bedarfsgerechte automatische Reglementierung bzw. Filterung von Internetinhalten um freies und selbstständiges Arbeiten der Schülerinnen und Schüler zu fördern und im Rahmen der geltenden Bestimmungen, insbesondere des Jugendschutzes, zu ermöglichen.
Zur Erleichterung der Unterrichtsplanung wird ein für alle Lehrenden zugängliches Verzeichnis der NT-Einrichtungen und Möglichkeiten der Schule erstellt.
Das Medienkonzept wird regelmäßig evaluiert und dem Bedarf und den schulischen Gegebenheiten angepasst.
Der Kompetenzerwerb der Schülerinnen und Schüler in diesem Bereich ist integraler Bestandteil der einzelnen Fachcurricula und des Schulcurriculums „Lernen lernen“.“
Seit dem Jahr 2008 wird dieses Konzept stetig weiter entwickelt. Die aktuelle Version findet man hier.
Erstattung von Fahrtkosten zu Fortbildungsveranstaltungen aus dem Basis-Budget
„Fahrtkosten, die bei der Teilnahme an „verpflichtend“ gekennzeichneten Fortbildungsveranstaltungen entstehen, sollen zukünftig, wenn sie nicht anderweitig erstattet werden, aus dem Basisbudget gezahlt werden.“ (01. 04. 2008)
Doppelstundenregelung
„Im Schuljahr 201/11 findet der Unterricht in der Regel in Doppelstunden statt.“ (07. 06. 2010)
Verfügungsstunden in Klasse 5 und 10
„Die in der Stundentafel für Klasse 5 ausgewiesene Verfügungsstunde wird zur Hälfte im Jahrgang 10 erteilt.“ (13. 01. 2011)
„Im Jahrgang 5 wird für alle Klassen im 2. Halbjahr eine Klassenlehrer-AG im Umfang von 1 Wochenstunde eingerichtet und von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer erteilt. Die Stunde wird aus dem „Stundenkontingent zu schuleigenen Schwerpunktsetzung und Gestaltung in den verschiedenen Schuljahrgängen“ bereitgestellt.“ (31. 10. 2011)
Religionsunterricht
„Der Schulvorstand des JAG stimmt der Einführung eines konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts für die Jahrgangsstufen 5-8 zu.“ (20. 06. 2011)
Deregulierung (Festlegung der Anzahl schriftlicher Lernkontrollen)
„Die Zahl der Klassenarbeiten in den Klassenstufen 7-10 wird in den Langfächern auf zwei pro Halbjahr festgelegt.“ (17. 01. 2008)
„Auch in den Jahrgängen 5 und 6 wird die Zahl der schriftlichen Lernkontrollen in allen drei- oder mehrstündigen Fächern auf zwei je Schulhalbjahr festgelegt.“(20. 06. 2011)
Spanischunterricht
„Das Fach Spanisch wird erstmalig ab dem Schuljahr 2012/13 als eine weitere Fremdsprache ab Jahrgang 6 angeboten. Der Unterricht beginnt im 6. Jahrgang und muss zunächst verbindlich bis einschließlich Jahrgang 9 fortgeführt werden. In den folgenden Jahren sind die jeweils gültigen Bestimmungen für die Einführungs- bzw. die Qualifikationsphase zu beachten.“
Zur Entwicklung eines Sprachenkonzepts der Schule soll eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden, der auch Eltern- und Schülervertreter angehören. (30. 06. 2011)
Schülerplaner
Der Schülerplaner wird im Schuljahr 2012/2013 für die Klasse 5 und in den Folgejahren aufsteigend eingeführt wird. Für die Finanzierung wird der Kopierkostenbeitrag um 3,50 € angehoben. (12. 01. 2012)
Evaluation der Beratung in den Jahrgängen 9 und 10
„Im Schuljahr 2011/2012 evaluiert die Steuergruppe auf Beschluss des Schulvorstandes die Zufriedenheit der Schülerinnen und Schüler im 10. und 11. Jahrgang mit ihrer Beratung für die Kurswahl in der Oberstufe.“ (31. 10. 2011)
Sportlicher Schwerpunkt
„Am Johannes-Althusius-Gymnasium wird im Unterricht der Oberstufe ein Sportliches Profil mit folgenden Prüfungsfächern angeboten:
1. Prüfungsfach - Sport (Schwerpunkt auf erhöhtem Niveau)
2. Prüfungsfach - Naturwissenschaft (Schwerpunkt auf erhöhtem Niveau)
3. Prüfungsfach - entsprechend der Vorgaben der Oberstufenverordnung
4. Prüfungsfach - entsprechend der Vorgaben der Oberstufenverordnung
5. Prüfungsfach - entsprechend der Vorgaben der Oberstufenverordnung.“
(01. 04. 2008)