Mitglieder des Schulvorstandes
Der Schulvorstand des JAG setzt entsprechend der Größe der Schule aus dem Schulleiter, Herrn Damm, sieben gewählten Lehrervertretern sowie jeweils vier gewählten Eltern- und Schülervertretern zusammen. Wer dies im aktuellen Schuljahr ist, lässt sich dem Organigramm entnehmen.
Aufgaben des Schulvorstandes
Die Abgrenzung der Aufgaben des Schulvorstandes von den Kompetenzen der Schulleitung und der Gesamtkonferenz ist dem hier zu findenen Paragraphen des Schulgesetzes zu entnehmen.
Geschäftsordnung des Schulvorstandes
Die gültige Geschäftsordnung des Schulvorstandes findet sich hier zum Nachlesen.
Termin und Tagesordnung der nächsten Sitzung
Den Termin für die nächste Sitzung findet man im öffentlichen Terminkalender.
Wichtige Beschlüsse des Schulvorstandes aus vergangenen Sitzungen
Fahrtenkonzept
„Schulfahrten werden so geplant und durchgeführt, dass sie inhaltlich mit den Leitsätzen und Leitzielen des Schulprogramms übereinstimmen. Es ist selbstverständlich, dass Schulfahrten Schulveranstaltungen sind, mit denen definierte Bildungs- und Erziehungsziele verfolgt werden. Der Erlass „Schulfahrten“ (RdErl. d. MK v. 10.1.2006 - 35 - 82 021 - VORIS 22410 -) gilt weiterhin. Abweichende Regelungen finden sich in folgenden Punkten:
1. Schulfahrten in den Jahrgängen 5 - 10
In den Doppeljahrgängen 5/6, 7/8 und 9/10 können jeweils bis zu 7 Unterrichtstage für Schulfahrten in Anspruch genommen werden. Z.B. kann - zusätzlich zu einer 5-tägigen Fahrt - in einem Jahrgang eine 2-tägige Fahrt stattfinden, denkbar ist auch die Durchführung von Tagesfahrten in jedem Schuljahrgang.
Jeweils zu Beginn der Jahrgänge 5, 7 und 9 werden die Art der Fahrt(en), Ziele und die Terminplanung mit den Erziehungsberechtigten abgesprochen. Der Beauftragte der Schule für Schulfahrten wirkt bei der Planung beratend mit; er hält eine Liste erfolgreicher und weiterhin lohnender Klassenfahrtsziele für die einzelnen Jahrgänge vor. Er berät im Hinblick auf Elternbriefe, Absicherung in Gesundheitsfragen, mögliche Versicherungen etc.
2. Schulfahrten in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe
Im Jahrgang 11 findet eine kursgebunden Studienfahrt im Rahmen einer Fahrtenwoche statt. Die Fahrt ist an den H1-Kurs gebunden und wird im Rahmen des Seminarfachs vor- und nachbereitet.
3. Übergangsregelung
Im Schuljahr 2008/2009 findet letztmalig eine Berlin-Fahrt der Schülerinnen und Schüler der 11. Klassen im Rahmen der dafür von der Gesamtkonferenz aufgestellten Regelungen statt. In den Schuljahren 08/09 und 09/10 finden die Kursfahrten gemäß Nr. 2 im 12. Jahrgang statt.“ (17. 01. 2008)
Medienkonzept
„Die Vermittlung informationstechnischer und medialer Grundbildung am Johannes-Althusius-Gymnasium soll dezentral erfolgen. Der Kompetenzerwerb der Schülerinnen und Schüler in diesem Bereich ist integraler Bestandteil der einzelnen Fachcurricula.
Die konkreten Ausbildungsinhalte der verschiedenen Fächer und Jahrgänge werden in einem Medienkonzept der Schule zusammengefasst und dokumentiert. Zu diesem Medienkonzept gehört neben den mit den Fachinhalten vermittelten Kompetenzen auch die bedarfsgerechte automatische Reglementierung bzw. Filterung von Internetinhalten um freies und selbstständiges Arbeiten der Schülerinnen und Schüler zu fördern und im Rahmen der geltenden Bestimmungen, insbesondere des Jugendschutzes, zu ermöglichen.
Zur Erleichterung der Unterrichtsplanung wird ein für alle Lehrenden zugängliches Verzeichnis der NT-Einrichtungen und Möglichkeiten der Schule erstellt.
Das Medienkonzept wird regelmäßig evaluiert und dem Bedarf und den schulischen Gegebenheiten angepasst.
Der Kompetenzerwerb der Schülerinnen und Schüler in diesem Bereich ist integraler Bestandteil der einzelnen Fachcurricula und des Schulcurriculums „Lernen lernen“.“
Seit dem Jahr 2008 wird dieses Konzept stetig weiter entwickelt. Die aktuelle Version findet man hier.
Erstattung von Fahrtkosten zu Fortbildungsveranstaltungen aus dem Basis-Budget
„Fahrtkosten, die bei der Teilnahme an „verpflichtend“ gekennzeichneten Fortbildungsveranstaltungen entstehen, sollen zukünftig, wenn sie nicht anderweitig erstattet werden, aus dem Basisbudget gezahlt werden.“ (01. 04. 2008)
Doppelstundenregelung
„Im Schuljahr 201/11 findet der Unterricht in der Regel in Doppelstunden statt.“ (07. 06. 2010)
Verfügungsstunden in Klasse 5 und 10
„Die in der Stundentafel für Klasse 5 ausgewiesene Verfügungsstunde wird zur Hälfte im Jahrgang 10 erteilt.“ (13. 01. 2011)
„Im Jahrgang 5 wird für alle Klassen im 2. Halbjahr eine Klassenlehrer-AG im Umfang von 1 Wochenstunde eingerichtet und von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer erteilt. Die Stunde wird aus dem „Stundenkontingent zu schuleigenen Schwerpunktsetzung und Gestaltung in den verschiedenen Schuljahrgängen“ bereitgestellt.“ (31. 10. 2011)
Religionsunterricht
„Der Schulvorstand des JAG stimmt der Einführung eines konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts für die Jahrgangsstufen 5-8 zu.“ (20. 06. 2011)
Deregulierung (Festlegung der Anzahl schriftlicher Lernkontrollen)
„Die Zahl der Klassenarbeiten in den Klassenstufen 7-10 wird in den Langfächern auf zwei pro Halbjahr festgelegt.“ (17. 01. 2008)
„Auch in den Jahrgängen 5 und 6 wird die Zahl der schriftlichen Lernkontrollen in allen drei- oder mehrstündigen Fächern auf zwei je Schulhalbjahr festgelegt.“(20. 06. 2011)
Spanischunterricht
„Das Fach Spanisch wird erstmalig ab dem Schuljahr 2012/13 als eine weitere Fremdsprache ab Jahrgang 6 angeboten. Der Unterricht beginnt im 6. Jahrgang und muss zunächst verbindlich bis einschließlich Jahrgang 9 fortgeführt werden. In den folgenden Jahren sind die jeweils gültigen Bestimmungen für die Einführungs- bzw. die Qualifikationsphase zu beachten.“
Zur Entwicklung eines Sprachenkonzepts der Schule soll eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden, der auch Eltern- und Schülervertreter angehören. (30. 06. 2011)
Schülerplaner
Der Schülerplaner wird im Schuljahr 2012/2013 für die Klasse 5 und in den Folgejahren aufsteigend eingeführt wird. Für die Finanzierung wird der Kopierkostenbeitrag um 3,50 € angehoben. (12. 01. 2012)
Evaluation der Beratung in den Jahrgängen 9 und 10
„Im Schuljahr 2011/2012 evaluiert die Steuergruppe auf Beschluss des Schulvorstandes die Zufriedenheit der Schülerinnen und Schüler im 10. und 11. Jahrgang mit ihrer Beratung für die Kurswahl in der Oberstufe.“ (31. 10. 2011)
Sportlicher Schwerpunkt
„Am Johannes-Althusius-Gymnasium wird im Unterricht der Oberstufe ein Sportliches Profil mit folgenden Prüfungsfächern angeboten:
1. Prüfungsfach - Sport (Schwerpunkt auf erhöhtem Niveau)
2. Prüfungsfach - Naturwissenschaft (Schwerpunkt auf erhöhtem Niveau)
3. Prüfungsfach - entsprechend der Vorgaben der Oberstufenverordnung
4. Prüfungsfach - entsprechend der Vorgaben der Oberstufenverordnung
5. Prüfungsfach - entsprechend der Vorgaben der Oberstufenverordnung.“
(01. 04. 2008)