Beschwerdewege für Schüler*innen und Erziehungsberechtigte
- Bei Beschwerden wenden sich Schüler*innen/Erziehungsberechtigte an die betroffene Lehrkraft.
- Im Falle der fehlenden Lösung des Problems wenden sich Schüler*innen/Erziehungsberechtigte an den/die Klassenlehrer*in.
- Erst wenn keine Abhilfte erwirkt werden konnte (Vereinbarungen kamen nicht zustande), dann wenden sich Schüler*innen/Erziehungsberechtigte an das Mitglied der Schulleitung, das für den tangierten Bereich zuständig ist bzw. an den Schulleiter oder die stellv. Schulleiterin.
- Sofern der Konflikt innerschulisch nicht gelöst werden kann, dann wenden sich Schüler*innen/Erziehungsberechtigte an das Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) in Osnabrück.
Kollegialer Beschwerdeweg
- Bei Beschwerden wenden sich Lehrkräfte/Mitarbeiter*innen an die betroffene Lehrkraft oder Mitarbeiter*in.
- Im Falle der fehlenden Lösung des Problems wenden sich Lehrkräfte/Mitarbeiter*innen an den Schulpersonalrat (SPR).
- Im Falle der fehlenden Lösung des Problems wenden sich Lehrkräfte/Mitarbeiter*innen an das Mitglied der Schulleitung, das für den tangierten Bereich zuständig ist bzw. an den Schulleiter oder die stellv. Schulleiterin.
Weitere Rahmenbedingungen
Intervention
Handelt es sich bei dem Beschwerdegrund um ein Problem großer Tragweite (z. B. schwerwiegende Dienstpflichtverletzung), muss die Schulleitung unmittelbar eingreifen und unter Einbeziehung der Parteien für die Aufklärung des Sachverhaltes sorgen. Das Ergebnis ist schriftlich zu dokumentieren.
Auswertung
Auf jeder "Instanz-Ebene" sollen Konflikt lösende Vereinbarungen angestrebt werden, die nach angemessener Zeit überprüft werden.
Dokumentation
Auf allen "Insanz-Ebenen" sind die Vereinbarungen festzuhalten. Alle Beteiligten erhalten eine Kopie der Vereinbarungen.
Unterstützung
Sollte die von der Beschwerde betroffene Lehrkraft Unterstützung benötigen, ist es die Aufgabe der Schulleitung und des Schulpersonalrates (SPR) diese im Rahmen der Fürsorgepflicht anzubieten. Liegen dem Beschwerdefall schulorganisatorische Probleme zugrunde, ist es Aufgabe der Schulleitung, sich um möglichst schnelle Abhilfe zu bemühen und ggf. vorübergehende individuelle Unterstützungsmöglichkeiten für die betroffene Lehrkraft zu suchen.